Sie bereitete der modernen Jugendhilfe den Weg. Die Lehrerin und Juristin entrüstete sich über die sozialen Missstände in der Bevölkerung. Sie argumentierte für die strafrechtliche Verfolgung von Kindesmisshandlung und förderte die Vermittlung weiblicher Einzelvormundschaften. 1907 übernahm Dr. jur. Frieda Duensing die Leitung der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge in Berlin. Dort betrieb sie eine intensive Netzwerkarbeit mit Frauenrechtlerinnen, Behörden und Vereinen und stritt für eine geregelte Jugendgerichtshilfe. Auch die Entwicklung des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt und der Aufbau der Sozialen Frauenschule München 1919 waren von ihrem Einsatz geprägt.
Frieda Duensing gilt als Wegbereiterin der Sozialen Arbeit und als Begründerin des Kinder- und Jugendschutzes.
Am 26. Juni 1864 wurde sie als Tochter des höheren Beamten Friedrich Christian Duensing und seiner zweiten Frau Sophie Friederike Dorothee Duensing, geb. Lehmann, in Diepholz geboren. Ihre Herkunft ermöglichte ihr eine gute Schul- und Ausbildung: Mit 15 Jahren ging sie auf die Höhere Töchterschule in Hannover und absolvierte von 1880 bis 1884 eine Ausbildung am dortigen Lehrerinnenseminar. Anschließend war sie mehrere Jahre als Erzieherin und Volksschullehrerin tätig.
In dieser Zeit kam Frieda Duensing mit den Lebensverhältnissen der städtischen Arbeiterfamilien in Berührung. Sie sah, welchen Lebensumständen Kinder und Jugendliche oftmals ausgesetzt waren: Alkoholismus, Drill in den Erziehungshäusern, schlechte Wohnverhältnisse, familiäre Gewalt und katastrophale Lebensbedingungen alleinerziehender Mütter. Eine hohe Säuglingssterblichkeit, Kinderarbeit, Kindesmisshandlungen, Jugendkriminalität und allgemeine physische und psychische Verwahrlosung gehörten für die Kinder und Jugendlichen zum Alltag.
Frieda Duensing nahm ihren Beruf ernst und bildete sich fort. Reisen in den 1890er Jahren führten sie nach Paris, London und Edinburgh, um sich über pädagogische und soziale Entwicklungen zu informieren. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland zog sie 1896 nach München und bereitete sich nach der Arbeit privat auf ihr Abitur vor.
Das Jurastudium war in Deutschland für Frauen noch nicht möglich. Daher zog sie nach Zürich, um dort Rechtswissenschaften zu studieren, und sich die fachlichen Grundlagen für ihre sozialreformerischen Ziele zu erarbeiten. In ihrer 1902 abgeschlossenen Promotion widmete sich Frieda Duensing dem Thema, das sie in ihrer Berufstätigkeit als Lehrerin und Erzieherin als drängendstes kennengelernt hatte: dem Recht der Minderjährigen auf Fürsorge und Betreuung. In ihrer Dissertation „Die Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber Minderjährigen. Ein Versuch ihrer strafrechtlichen Bedeutung“ ging sie der Frage nach, in welchen Fällen strafrechtliche Mittel gegen Eltern angewandt werden sollten. Sie wurde damit eine der ersten promovierten Juristinnen im Kaiserreich.
Frieda Duensing befasste sich intensiv mit Fragen der öffentlichen Kinderpflege und dem Schutz von Kindern und befürwortete die Erziehung von außerehelichen Kindern unter staatlicher Ägide, um diese zu schützen. Aufgrund ihrer Haltung und Expertise wurde sie 1904 Geschäftsführerin des Vereins zum Schutz der Kinder vor Ausnutzung und Misshandlung in Berlin, eine besoldete Stelle innerhalb der noch jungen Berliner Jugendfürsorge. Ihr Amt nutzte sie, um die Situation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, ihre Rechte zu benennen und durchzusetzen.
Sie engagierte sich dafür, dass psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche therapeutisch behandelt und nicht in Irrenanstalten eingeliefert wurden. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt war ihr Engagement für die Unterbringung von Pflegekindern in Familien auf dem Lande. Unschätzbar wichtig war ihr Wirken in Bezug auf die Gestaltung einer eigenen Jugendgerichtsbarkeit, die die Strafe vom Alter der Angeklagten abhängig machte.
Sieben Jahre blieb sie Geschäftsführerin des Vereins und wirkte danach noch drei Jahre ehrenamtlich im Präsidium, bevor sie als Lehrkraft für Rechtskunde an der Sozialen Frauenschule in Berlin tätig wurde und zahlreiche Vortragsreisen im In- und Ausland absolvierte.
Als Expertin mit herausragender Expertise in ihrem Fachgebiet wurde sie am 15. Juni 1919 zur Direktorin der Sozialen Frauenschule in München ernannt, die gerade eingerichtet wurde.
Frieda Duensing hat durch ihr Wirken maßgeblich zur Vertiefung der theoretischen Grundlagen und zur gesellschaftlichen Anerkennung des Berufs der Sozialarbeiterin beigetragen. Durch ihr Mitwirken am neuen Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt (1922) und dem neuen Reichsjugendgerichtsgesetz (1923) legte sie den Grundstein für unsere heutige Jugendfürsorge und -gerichtsbarkeit.
Sie starb am 05. Januar 1921 in München und erlebte die Einführung der beiden Gesetze nicht mehr.
Text: Dr. Gudrun Heuschen
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Frieda Duensing, Stele mit Schaukasten im Stelenpark, Schlossgarten Diepholz
Der frauenORT Frieda Duensing entstand in Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragen der Stadt und des Landkreises Diepholz, dem Heimatverein Diepholz e.V. sowie dem Stadtarchiv und wurde im März 2017 eröffnet.